Herzlich willkommen auf der Webseite der Vidit Systems GmbH
dem Systemhaus für visuelle Sensorik
Die Vidit Systems GmbH entwickelt und produziert Komplettlösungen für die amtliche Verkehrskontrolle, automatische
Kennzeichenlesesysteme, Dokumentations- und Beweissicherungskamerasysteme für die Polizeien der Länder und des Bundes.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich von der Entwicklung- über die Produktion von Elektronik, -Software, -Hardware bis hin zur
Integration der Technologie in von uns ausgebaute Sonderfahrzeuge.
Seit unserem Markeintritt im Jahre 2003 haben wir uns im "Behördenmarkt" etabliert und gehören in den vorgenannten Marktsegmenten zu den Keyplayern in Deutschland.
Zu unseren Referenzen gehören inzwischen alle Polizeien des Bundes und der Länder.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse und hoffen Ihnen auf unserer Webseite die gewünschten Informationen zu bieten.
Wenn nicht- dann nehmen Sie doch einfach zu uns Kontakt auf.
25 Jahre Vidit VKS Abstands- und Geschwindigkeitsmesssysteme in Deutschland
Das erste Verkehrskontrollsystem VKS erhielt im Nov. 1994 die Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) als Messsystem für Abstands- und Geschwindigkeits-Verstöße. Mit der dritten Genration VKS 4.5 ist das System unter Verwendung der bekannten photogrammetrischen Mathematik auf die seit Okt. 2015 gültigen Anforderungen PTB A 12.03 angepasst. Das VKS Verfahren wurde 2005 vom OLG Dresden als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Vidit Systems bietet mit VKS dass derzeit einzige in Deutschland von der PTB zugelassene Abstandsmesssystem an. VKS wird in Deutschland von 13 Bundesländern flächendeckend eingesetzt. Neben den Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen ist das VKS System von PTB auch für die Beweisführung von typischen „Elefantenrennen“ zugelassen.
NEU !!! Das VKS 4.5 — „die dritte Generation“ - komplett digital- ohne Videorecorder(Band)
Die Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M PTB 0029 wurde von der PTB am 23.9.2019 der Abstands und Geschwindigkeitsmessanlage VKS 4.5 erteilt. Das Vorgängersystem VKS 3.0 wird durch VKS 4.5 ersetzt.
Das VKS Verfahren (Kurzbeschreibung)
Der Tatbestand - Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist für die Beweisführung sehr komplex. Für den Gesetzgeber spielen neben der Geschwindigkeit, das Fahrverhalten im Verkehrsumfeld, und die Dauer der Übertretung eine Rolle. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss für die Beweisführung der Ablauf des Tatbestandes per Kamera von einer erhöhten Position- z.B. auf einer Autobahnbrücke- auf einer eingemessenen VKS Messstelle (Autobahn /Schnellstraße) mit digitalen Bildern manipulationssicher dokumentiert werden. Zusätzlich ist den Vorgaben des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Per vorgeschalteter Bildanalyse ( VKS select) , werden nur Falldateien erfasst , bei denen ein konkreter Tatverdacht für eine Abstands- oder Geschwindigkeitsübertretung vorliegt. Nur in diesem Fall wird ein Fallordner angelegt und um die „Identdaten“ des betroffenen Fahrzeugs aus einer auf die Fahrspur ausgerichteten Kamera ergänzt. Ausgewertet werden diese Verdachtsdateien auf einer geeichten VKS 4.5 Auswertestation. Gemäß den PTB Vorgaben wird die Auswertung auf einem speziell auf IT Sicherheit konfigurierten VKS Auswerte rechner durchgeführt. Mit Hilfe des PTB zugelassenen photogrammetrischen VKS 4.5 Auswerteprogramm werden je nach Messstellenart im 2 D oder 3D Verfahren die Berechnungen zum Tatbestand von geschulten Messbeamten durchgeführt Die Beweisdaten werden „gerichtsfest“ dokumentiert. Die weitere Verwaltung und Konvertierung ins jeweilige Bußgeldverfahren wird mit dem nicht eichpflichtigen VKS dB Programm auf einem zusätzlichen Rechner durchgeführt.
Weiterlesen: Abstands- und Geschwindigkeitsmesssystem VKS 4.5
Nach ca. 3,5 Jahren Entwicklungs und Zulassungszeit erhielt die Vidit Systems GmbH am 23.09.2019 die Baumusterprüfbescheinigung DE -19-M-PTB-0029 für das Messgerät VKS 4.5. Das bewährte analoge VKS 3.0 Abstands-und Geschwindigkeitsmessgerät kann weiter geeicht und betrieben werden. VKS 4.5 erfüllt die heute gültigen Anforderungen der PTB A 12.03 an Verkehrs-Kontrollsysteme. Aufzeichnungen auf Bandgeräten sind nicht mehr notwendig. Das Messgerät wird zum Ende des Jahres an die ersten Anwender ausgeliefert und in ersten Monaten des nächsten Jahres in den Wirkbetrieb gehen. Für Fragen zu VKS 4.5 stehen Ihnen die Mitarbeiter der Vidit Systems GmbH jederzeit zur Verfügung.
NEUE DSGVO!!! - Beendigung des Services „Onlinehandbücher“
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der neuen DSGVO-Verordnung, die seit dem 25.05.2018 in Kraft getreten ist und der damit verbunden Arbeits- bzw. Verwaltungsaufwendungen, sieht sich die Geschäftsleitung der Vidit Systems GmbH als auch die Vidit Entwicklungs- und Vertriebsges. mbH gezwungen, die Möglichkeit der Online Einsichtnahme zu beenden.
Über die Internetstartseite www.vidit-systems.de, unter der Rubrik „Onlinehandbücher für registrierte Benutzer“ kann seit 2018 keine Einsicht mehr in die Bedienungsanleitungen des VKS-Systems genommen werden.
Bei den meisten betroffenen Gerichten liegen die Handbücher zur Einsicht vor. Gerne können Sie sich hier Einsicht gewähren lassen. bzw. Auszüge auf Anfrage kopieren. Falls bei Gericht Keines vorliegen sollte, können die Gerichte ein Exemplar, zum eigenen Verbleib, kostenlos bei der Firma Vidit Entwicklungs- und Vertriebsges. mbH anfordern.
Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, die Bedienungsanleitungen in Papierform zu erwerben.
Anfragen senden Sie bitte per Email oder in schriftlicher Form an oben genannte Adresse.
Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) werden am 25. Mai 2018 anwendbar.
Die Veröffentlichung der Erklärung der Vidit Systems GmbH finden Sie unter
Impressum:
Rubrik Rechtliche Hinweise.
Pressemeldung der Polizeidirektion Koblenz 23.03.2016 – 11:20
Koblenz (ots) - In Rheinland-Pfalz ereigneten sich im Jahre 2015 insgesamt 140.416 Verkehrsunfälle, wovon 34.548 auf die Unfallursache "mangelnder Sicherheitsabstand" zurückzuführen waren. Die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, birgt ein besonders hohes Gefährdungspotential. Bei Verkehrsunfällen auf Bundesautobahnen im Land Rheinland-Pfalz ist der ungenügende Sicherheitsabstand, nach nicht angepasster Geschwindigkeit, die zweithäufigste Ursache. In Rahmen der verkehrspolizeilichen Präventionsarbeit ist es daher unerlässlich dieser Entwicklung dauerhaft mit gezielten Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen entgegenzutreten.
03.02.2015
Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer “nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 22.12.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bielefeld bestätigt.
Der 1992 geborene Betroffene aus Hamm befuhr im September 2013 mit einem Pkw Audi die BAB A 2 in Bielefeld in Fahrtrichtung Dortmund. Mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h hielt er beim Kilometer 337,5 den erforderlichen Sicherheitsabstand von 62m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, sein Abstand betrug lediglich 17m. Der Film der mittels einer Videoaufnahme durchgeführten Abstandskontrolle zeigte das Fahrzeug des Betroffenen erst unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Messung, die sich über eine Strecke von 100m erstreckt. Die davor aufgenommene Strecke von 400m zeigte nur das vorausfahrende Fahrzeug, welches das Fahrzeug des Betroffenen verdeckte. Einen zwischenzeitlichen Fahrbahnwechsel eines der beiden Fahrzeuge schloss die Aufnahme aus.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - der Bußgeldkatalogverordnung folgend - zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Mit seiner Rechtsbeschwerde hat der Betroffene insbesondere gerügt, eine Abstandsunterschreitung könne nur dann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn sie über eine Strecke von mindestens 140m oder über 3 Sekunden vorliege, was in seinem Fall nicht feststellbar sei.
Neues Abstandsmessverfahren soll Sicherheit auf Autobahnen erhöhen
REGENSBURG. Die Faktoren „Geschwindigkeit und Abstand“ sind nach wie vor die Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen auf Bayerns Straßen. 24 Verkehrsteilnehmer verloren im
Jahr 2013 durch deren Missachtung gar ihr Leben.
Damit ist die Überwachung von Abstand und Geschwindigkeit ein wesentlicher Bestandteil im Verkehrssicherheitsprogramm 2020, das unter der Überschrift „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ steht.
Das neue System „Video Abstands- und Geschwindigkeitsmessung digital“ soll dazu einen Beitrag leisten. Mit ihm steht künftig ein hochmodernes digitales Verkehrsüberwachungssystem zur Verfügung, das nicht nur Abstands- sondern auch Geschwindigkeitsverstöße automatisiert erkennt.
Für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz stehen diese technischen Möglichkeiten fortan den Verkehrspolizeiinspektionen (VPI) Amberg und Weiden zur Verfügung. Deren Einsatzgebiete werden hier hauptsächlich die Bundesautobahnen A 93 und A 6 sein. Auch der VPI Regensburg wird ab dem Frühjahr 2015 eine solche digitale Abstandsmessanlage zur Verfügung stehen, womit dann auch die vielbefahrene BAB A 3, Nürnberg – Passau, entsprechend kontrolliert werden kann.
Das neue System nutzte die VPI Amberg um am Donnerstag, 24.07.2014 von 09.00 – 12..00 Uhr. unweit der Anschlussstelle Nabburg, von einer Brücke aus, die Objektive auf den darunter hindurchfließenden Verkehr zu. 47 Anzeigen wegen der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes werden auf die jeweiligen Kraftfahrer zukommen.Das Messsystem ist von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassen, es wird jährlich geeicht und ist als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt. Künftig wird es in Bayern das bisherige analoge Brückenabstandsmesssystem ersetzen.Wie arbeitet das neue System? Die Aufnahme der Verkehrssituation erfolgt über die sogenannte „Tatkamera“. Zur Dokumentation des Fahrers und des amtlichen Kennzeichens steht zusätzlich für jeden Fahrstreifen eine eigene „Identifizierungskamera“ zur Verfügung. Mit der „Tatkamera“ wird lediglich die Verkehrssituation als solche erfasst. Personenbezogene Daten werden nur von der Identifizierungskamera des jeweiligen Fahrstreifens erhoben. Diese werden aber ausschließlich erst beim Erkennen eines Regelverstoßes durch das System ausgelöst. Eine verdachtsunabhängige Aufnahme und Speicherung personenbezogener Daten findet damit nicht statt.
Die zu berücksichtigenden Toleranzen werden automatisch vom System zu Gunsten des Betroffenen berechnet. Das System kann bis zu drei Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und Geschwindigkeits- und/oder Abstandsverstöße beweiskräftig dokumentieren.
Auch die sogenannten „Elefantenrennen“, das gegenseitige Überholen von Lastkraftwagen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit, lässt sich dabei überwachen.
Mit dem neuen System wird der repressive Part der polizeilichen Verkehrsüberwachung auf ein zeitgerechtes Niveau gestellt.Daneben gilt es natürlich präventiv auf die Verkehrsteilnehmer einzuwirken. Dazu lautet der Appell des Polizeipräsidiums Oberpfalz, die Faustformel für den Sicherheitsabstand: „halber Tacho in Metern“ zu beherzigen. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Sicherheitsabstand von 50 Metern einzuhalten ist. Ein Anhalt dafür ist z. B. der Abstand zwischen zwei Leitpfosten auf Autobahnen, der 50 Meter beträgt. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Nässe, Schnee und Eisglätte oder Sichtbehinderungen durch Nebel, sind noch größere Sicherheitsabstände zwingend angezeigt.
Wer dies beherzigt, für den sind die neuen Geräte mit ihren technischen Möglichkeiten nicht mehr als eine Randnotiz.Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 24.07.2014, 14:00 Uhr
Zur videobasierten Abstands- und Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen kommen von der PTB zugelassene Verkehrs-Kontrollsysteme (VKS) der Fa. VIDIT zum Einsatz. In einer Gemeinschaftskooperation mit dem Zulassungsinhaber und der Fa. DTC konnte erstmalig die Messabweichung des VKS unter den Bedingungen realer Fahrmanöver bestimmt werden.
Das PC gestützte VKS basiert auf der Einzelbildauswertung einer digitalisierten Videoaufzeichnung einer Verkehrssituation. Grundlage der Abstandsmessung ist die Erfassung der beiden im Videobild abgebildeten Fahrzeugpositionen durch manuelles Anvisieren mit einer Messlinie. Mit Hilfe von auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen (Pass- und Kontrollpunkte) und unter Verwendung einer individuellen Messstellendatei kann aus den Positionen der Messlinie der Fahrzeugabstand anhand eines mathematischen Verfahrens ermittelt werden. Die zur Geschwindigkeitsmessung benötigte Zeitinformation wird vom VKS-System automatisch anhand der ermittelten Zahl der Videovollbilder zwischen zwei Verkehrssituationen bei feststehendem Videobildtakt (40 ms) ermittelt.
Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten erfolgen die Zulassungsprüfungen unter Verwendung hochgenauer PTB-Referenzanlagen durch Vergleichsmessungen im realen Straßenverkehr. Beim VKS hingegen wurde die Korrektheit der Abstandsmessung mit Hilfe von festen Referenzpunkten verifiziert, ein für Fachleute leicht nachvollziehbares Vorgehen. Es fehlte jedoch bislang für die breite Öffentlichkeit ein anschaulicher und leicht nachvollziehbarer Überallestest zu diesem Verfahren. Aus diesem Grund wurde die Messabweichung jetzt auch unter den Bedingungen realer Fahrmanöver zweier Versuchsfahrzeuge mit Abbrems- und Beschleunigungsphasen detailliert analysiert. Die verwendeten Versuchsfahrzeuge waren jeweils mit hochwertigen DGPS-Inertialsystemen der Fa. Oxford Technical Solutions Ltd. ausgestattet (siehe Bild 1), wodurch sich der als Referenz herangezogene Wert des Abstandes zwischen den beiden Fahrzeugen mit einer Messunsicherheit von 3 cm bestimmen ließ. Zusätzlich wurde die Ortsposition des Fz. Hintermanns relativ zum vorderen VKS-Passpunkt mit einer relativen Unsicherheit von 2 cm bestimmt. Hierdurch wurde die spätere Zeitsynchronisation der Referenzabstände (10 ms Messtakt) mit den vom VKS-System ermittelten Abstandsdaten ermöglicht.
Bild 1: Bestimmung des Referenzabstandes zwischen den verwendeten beiden Versuchsfahrzeugen (Relativposition) und des Abstandes zum vorderen VKS-Passpunkt (Absolutposition).
Der Vergleich mit der im Bild 2 dunkelblau dargestellten Referenzlinie zeigt, dass die bei Verwendung des VKS ermittelten Fahrzeugabstände im gesamten Messbereich (Fahrzeugposition bis zu 200 m vom vorderen Passpunkt entfernt) zu Gunsten des Betroffenen ausfallen. Da das VKS die manuell anvisierten Messlinien jeweils systematisch um ein Pixel vergrößert, ergeben sich für weiter entfernte Fahrzeugpositionen erwartungsgemäß größere Abweichungen als für den Nahbereich. Bild 3 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung des in Bild 2 rot umrahmten Nahbereichs. Auch hier fallen die VKS-Abstände ausnahmslos stets zu Gunsten des Betroffenen aus. Die hellblaue Kurve zeigt den physikalischen Abstandswert, der sich aus den Abständen der Stoßstangen der beteiligten Fahrzeuge ergibt, d.h. unter Beachtung der Fahrzeugüberhänge.
Bild 2: Vergleich der vom VKS gelieferten Abstände zweier Fahrzeuge mit den von den eingesetzten DGPS-Inertialsystemen gelieferten Referenzdaten (Darstellung des gesamten VKS-Messbereichs).
Bild 3: Vergleich der vom VKS gelieferten Abstände zweier Fahrzeuge mit den von den eingesetzten DGPS-Inertialsystemen gelieferten Referenzdaten (Darstellung im VKS-Nahbereich).
Insgesamt konnten die mit einem sehr hohen messtechnischen Aufwand durchgeführten Vergleichsmessungen eindrucksvoll bestätigen, dass die VKS-Abstandswerte unter allen Umständen, auch bei Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren (z.B. statistische Schwankungen bei Mehrfachauswertungen), stets großzügig zu Gunsten des Betroffenen ausfallen.
Ansprechpartner:
Frank Märtens, FB 1.3, AG 1.31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nachricht aus der Abteilung 1
Geschwindigkeits- und Abstandsmessung von Kraftfahrzeugen an schwierigen Fahrbahnabschnitten
Bislang konnte eine videobasierte Geschwindigkeits-und Abstandsmessung von Kraftfahrzeugen nur an Fahrbahnabschnitten mit nahezu kurvenfreiem und flachem Verlauf durchgeführt werden. Jedoch sind es gerade Autobahnabschnitte mit engkurvigen, hügeligen und Querneigungs-Verläufen, an denen es zu verstärktem Unfallgeschehen kommt. Durch die Erweiterung der Bauartzulassung für das Verkehrs-Kontroll-System (VKS) der Fa. VIDIT können jetzt auch Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen an diesen häufig unfallträchtigen Streckenabschnitten durchgeführt werden.
den weiteren ausführlichen Bericht finden Sie auf der PTB Webseite
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt1/nachrichten1/nachricht-aus-der-abteilung-1.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5218&tx_ttnews%5BbackPid%5D=3049&cHash=87fa12ba7130b99af22ba4e8525caabb