Willkommen bei der Vidit Systems GmbH- dem Systemhaus für visuelle Sensorik
Die Vidit Systems GmbH entwickelt und produziert Komplettlösungen für die amtliche Verkehrskontrolle, automatische
Kennzeichenlesesystemeund Dokumentations- und Beweissicherungskamerasysteme für die Polizei.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich von der Entwicklung- über die Produktion von Elektronik, -Software, -Hardware bis hin zur
Integration der Technologie in von uns ausgebaute Sonderfahrzeuge.
Seit unserem Markeintritt im Jahre 2003 haben wir uns im "Behördenmarkt" etabliert und gehören zu den " Key Playern"
in den vorgenannten Marktsegmenten.
Zu unseren Referenzen gehören inzwischen alle Polizeien des Bundes und der Länder.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse und hoffen Ihnen auf unserer Webseite die gewünschten Informationen zu bieten.
Wenn nicht- dann nehmen Sie doch einfach zu uns Kontakt auf.
Pressemeldung der Polizeidirektion Koblenz 23.03.2016 – 11:20
Koblenz (ots) - In Rheinland-Pfalz ereigneten sich im Jahre 2015 insgesamt 140.416 Verkehrsunfälle, wovon 34.548 auf die Unfallursache "mangelnder Sicherheitsabstand" zurückzuführen waren. Die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, birgt ein besonders hohes Gefährdungspotential. Bei Verkehrsunfällen auf Bundesautobahnen im Land Rheinland-Pfalz ist der ungenügende Sicherheitsabstand, nach nicht angepasster Geschwindigkeit, die zweithäufigste Ursache. In Rahmen der verkehrspolizeilichen Präventionsarbeit ist es daher unerlässlich dieser Entwicklung dauerhaft mit gezielten Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen entgegenzutreten.
Im Rahmen der im Jahr 1993 durchgeführten Neuorganisation der Polizei Rheinland-Pfalz konnte bereits im dem Jahr 1994 bei der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz ein Abstandsmesstrupp eingerichtet werden, welcher sich im Rahmen der Aufgabenzuweisung ausschließlich mit der gezielten Überwachung des einzuhaltenden Sicherheitsabstandes beschäftigte Durch Eigeninitiative der Mitarbeiter des Koblenzer Abstandstrupps und mit dem selbst gesteckten Ziel, die Überwachungstätigkeit noch effektiver gestalten zu können, wurde mit viel Engagement und den seinerzeit zur Verfügung stehenden Mitteln eine betriebsbereite Abstandsmessanlage entwickelt, welche auf analoger Technik beruhte. Die Geburtsstunde und Inbetriebnahme der ersten "Video-Abstands-Mess-Anlage", kurz "VAMA" genannt, war schließlich im Jahre 1995.
Mit dieser Messanlage betrat man "technisches Neuland", welches im Ergebnis nicht nur landesweit deutlichen Zuspruch erfuhr, sondern sogar entsprechenden Gremien an der Polizeiführungsakademie in Münster/Hiltrup vorgestellt wurde.
Nachdem diese Messtechnik jahrelang zum Einsatz kam und auch temporär weiterentwickelt wurde, war schließlich das Thema "Digitalisierung" nicht mehr zu umgehen.
Eine Weiterentwicklung der bestehenden Anlagen war nach 20 Jahren der Nutzung aufgrund des technischen Fortschritts schlichtweg nicht mehr möglich, da die Kompatibilität zwischen analoger und digitaler Technik erkennbare Grenzen erreichte und letztlich einem wirtschaftlich sinnvollen Denken widersprach.
Um also bei der Thematik der Abstandsüberwachung auf den technisch aktuellen Stand zu kommen, entschloss sich das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 zur Anschaffung moderner, auf Digitaltechnik basierender Anlagen.
Da im Rahmen dieser Neubeschaffung alle Erfordernisse berücksichtigt werden sollten und man diesen auch gerecht werden wollte, wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung alle Polizeipräsidien, der Bußgeldbehörde und der für die Beschaffung zuständigen Zentralstelle für Polizeitechnik eingerichtet. Die Leitung dieser landesweiten Arbeitsgruppe und auch die Funktion der Pilotdienststelle zur Erprobung im Rahmen einer Beschaffung wurde durch das Ministerium des Inneriesen.
Bereits zum 01. Dezember 2014 konnte die Arbeitsgruppe eine neue Betriebskonzeption vorlegen.
Die durch die Zentralstelle für Polizeitechnik in Mainz durchgeführte Ausschreibung ergab den Zuschlag für die Firma Vidit aus Bingen. Seitens der Firma Vidit konnte, letztlich auch aufgrund enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe, bereits im Oktober 2015 eine erste Anlage ausgeliefert werden.
Diese erste Abstandsmessanlage wurde schließlich gemäß dem Arbeitsgruppenauftrag der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Koblenz zur Verfügung gestellt.
Um einen praxisnahen Übungsbetrieb gewährleisten zu können, wurden unverzüglich zwei neue Auswerteplätze eingerichtet um das Messpersonal für die komplexe neue Technik zu beschulen. Bundesweit wurde erstmals der bisher unter dem Begriff "Auswertung" zusammengefasste Verarbeitungsprozess in einen Bewertungs- und Nachbearbeitungsprozess aufgeteilt. Die administrativen Tätigkeiten der Nachbearbeitung, wie Bildbearbeitung (Fahrzeugführer/Kennzeichen), Fertigen von Videokopien, Vervollständigen von Vorgangsdaten etc., werden nicht mehr durch die Polizei, sondern künftig bei der ZBS in Speyer abgearbeitet. Bei der Polizei verbleibt die reine Bewertung des eigentlichen Verkehrsvorganges, bei dem die Abstandsunterschreitung bzw. die Geschwindigkeitsüberschreitung als "Verstoß" oder "kein Verstoß" bewertet wird.
Weiterhin war es erforderlich, neben der neuen Messtechnik ein adäquates Fahrzeug zu beschaffen. Bei der Ausschreibung durch die ZPT erhielt den Zuschlag ein VW-Crafter, da dieser Fahrzeugtyp den geforderten Kriterien bezüglich des Raumangebotes entsprach. Unter der Einbeziehung der zukünftigen Nutzer wurde das Fahrzeug bei der Fa. Vidit ausgebaut.
Schon im November des vergangenen Jahres stand das Messfahrzeug dank der reibungslosen Zusammenarbeit aller Beteiligten der Verkehrsdirektion Koblenz zur Verfügung.
Nach einem Übungsbetrieb der digitalen Abstandsmessanlage endete bei der Verkehrsdirektion Koblenz Ende 2015 die Epoche der analogen Alt-Anlage "VAMA".
Der Wirkbetrieb der digitalen Vidit-Anlage "Verkehrskontrollsystem VKS 3.0" startete schließlich zum 01.01.2016. Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz, Wolfgang Fromm, stellte das neue Fahrzeug am Donnerstag, den 17. März 2016, an einer Abstandsmessstelle an der BAB 61 offiziell in Dienst.
Er verdeutlichte gegenüber eingeladenen Medienvertretern, dass die neue Messtechnik unter anderem die gleichzeitige Überwachung des Sicherheitsabstandes, der gefahrenen Geschwindigkeiten und die Dokumentation von sogenannten "Elefantenrennen" auf bis zu drei Fahrstreifen ermögliche. Da die Auswertung von Messdaten durch die Digitaltechnik zudem deutlich vereinfacht wurde, würde es zudem künftig möglich sein, das Messpersonal noch effizienter einzusetzen und die Kontrolldichte im Sinne der Verkehrssicherheit weiter auszubauen.
Landesweit ist die Anschaffung von drei Messfahrzeugen/Anlagen geplant. Die erste Anlage kann nunmehr dauerhaft beim Polizeipräsidium Koblenz eingesetzt werden. Die beiden weiteren Anlagen werden sukzessive beschafft, wobei diese dann wechselseitig bei den Polizeipräsidien Mainz und Ludwigshafen sowie Trier und Kaiserslautern im Einsatz sein werden. Die Gesamtinvestition des Landes Rheinland-Pfalz liegt bei ca. 1 Million Euro. Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
Telefon: 0261-103-2014
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://s.rlp.de/qSO
03.02.2015
Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer “nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 22.12.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bielefeld bestätigt.
Der 1992 geborene Betroffene aus Hamm befuhr im September 2013 mit einem Pkw Audi die BAB A 2 in Bielefeld in Fahrtrichtung Dortmund. Mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h hielt er beim Kilometer 337,5 den erforderlichen Sicherheitsabstand von 62m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, sein Abstand betrug lediglich 17m. Der Film der mittels einer Videoaufnahme durchgeführten Abstandskontrolle zeigte das Fahrzeug des Betroffenen erst unmittelbar vor Beginn der eigentlichen Messung, die sich über eine Strecke von 100m erstreckt. Die davor aufgenommene Strecke von 400m zeigte nur das vorausfahrende Fahrzeug, welches das Fahrzeug des Betroffenen verdeckte. Einen zwischenzeitlichen Fahrbahnwechsel eines der beiden Fahrzeuge schloss die Aufnahme aus.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - der Bußgeldkatalogverordnung folgend - zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Mit seiner Rechtsbeschwerde hat der Betroffene insbesondere gerügt, eine Abstandsunterschreitung könne nur dann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn sie über eine Strecke von mindestens 140m oder über 3 Sekunden vorliege, was in seinem Fall nicht feststellbar sei.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist erfolglos geblieben. Der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat die Verurteilung des Betroffenen durch das Amtsgericht bestätigt. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene vorwerfbar den gebotenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe. Weitergehende Feststellungen zu einer nicht nur vorübergehenden Abstandsunterschreitung habe es nicht treffen müssen.
Nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sei eine Abstandsunterschreitung bereits dann ordnungswidrig, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreite. Eine nicht nur vorrübergehende Abstandsunterschreitung verlange das Gesetz nicht.
Nur bei Verkehrssituationen, wie etwa dem plötzlichen Abbremsen des Vorausfahrenden oder mit einem abstandsverkürzenden Spurwechsel, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dies dem Nachfahrenden vorzuwerfen sei, komme es auf die Feststellung einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung an.
Um eine derartige Fallkonstellation gehe es nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen des Amtsgerichts im vorliegenden Fall nicht.
Rechtskräftiger Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.12.2014 (3 RBs 264/14)
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent
Neues Abstandsmessverfahren soll Sicherheit auf Autobahnen erhöhen
REGENSBURG. Die Faktoren „Geschwindigkeit und Abstand“ sind nach wie vor die Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen auf Bayerns Straßen. 24 Verkehrsteilnehmer verloren im
Jahr 2013 durch deren Missachtung gar ihr Leben.
Damit ist die Überwachung von Abstand und Geschwindigkeit ein wesentlicher Bestandteil im Verkehrssicherheitsprogramm 2020, das unter der Überschrift „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ steht.
Das neue System „Video Abstands- und Geschwindigkeitsmessung digital“ soll dazu einen Beitrag leisten. Mit ihm steht künftig ein hochmodernes digitales Verkehrsüberwachungssystem zur Verfügung, das nicht nur Abstands- sondern auch Geschwindigkeitsverstöße automatisiert erkennt.
Für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz stehen diese technischen Möglichkeiten fortan den Verkehrspolizeiinspektionen (VPI) Amberg und Weiden zur Verfügung. Deren Einsatzgebiete werden hier hauptsächlich die Bundesautobahnen A 93 und A 6 sein. Auch der VPI Regensburg wird ab dem Frühjahr 2015 eine solche digitale Abstandsmessanlage zur Verfügung stehen, womit dann auch die vielbefahrene BAB A 3, Nürnberg – Passau, entsprechend kontrolliert werden kann.
Das neue System nutzte die VPI Amberg um am Donnerstag, 24.07.2014 von 09.00 – 12..00 Uhr. unweit der Anschlussstelle Nabburg, von einer Brücke aus, die Objektive auf den darunter hindurchfließenden Verkehr zu. 47 Anzeigen wegen der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes werden auf die jeweiligen Kraftfahrer zukommen.Das Messsystem ist von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassen, es wird jährlich geeicht und ist als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt. Künftig wird es in Bayern das bisherige analoge Brückenabstandsmesssystem ersetzen.Wie arbeitet das neue System? Die Aufnahme der Verkehrssituation erfolgt über die sogenannte „Tatkamera“. Zur Dokumentation des Fahrers und des amtlichen Kennzeichens steht zusätzlich für jeden Fahrstreifen eine eigene „Identifizierungskamera“ zur Verfügung. Mit der „Tatkamera“ wird lediglich die Verkehrssituation als solche erfasst. Personenbezogene Daten werden nur von der Identifizierungskamera des jeweiligen Fahrstreifens erhoben. Diese werden aber ausschließlich erst beim Erkennen eines Regelverstoßes durch das System ausgelöst. Eine verdachtsunabhängige Aufnahme und Speicherung personenbezogener Daten findet damit nicht statt.
Die zu berücksichtigenden Toleranzen werden automatisch vom System zu Gunsten des Betroffenen berechnet. Das System kann bis zu drei Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und Geschwindigkeits- und/oder Abstandsverstöße beweiskräftig dokumentieren.
Auch die sogenannten „Elefantenrennen“, das gegenseitige Überholen von Lastkraftwagen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit, lässt sich dabei überwachen.
Mit dem neuen System wird der repressive Part der polizeilichen Verkehrsüberwachung auf ein zeitgerechtes Niveau gestellt.Daneben gilt es natürlich präventiv auf die Verkehrsteilnehmer einzuwirken. Dazu lautet der Appell des Polizeipräsidiums Oberpfalz, die Faustformel für den Sicherheitsabstand: „halber Tacho in Metern“ zu beherzigen. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Sicherheitsabstand von 50 Metern einzuhalten ist. Ein Anhalt dafür ist z. B. der Abstand zwischen zwei Leitpfosten auf Autobahnen, der 50 Meter beträgt. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Nässe, Schnee und Eisglätte oder Sichtbehinderungen durch Nebel, sind noch größere Sicherheitsabstände zwingend angezeigt.
Wer dies beherzigt, für den sind die neuen Geräte mit ihren technischen Möglichkeiten nicht mehr als eine Randnotiz.Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 24.07.2014, 14:00 Uhr
Zur videobasierten Abstands- und Geschwindigkeitsmessung von Kraftfahrzeugen kommen von der PTB zugelassene Verkehrs-Kontrollsysteme (VKS) der Fa. VIDIT zum Einsatz. In einer Gemeinschaftskooperation mit dem Zulassungsinhaber und der Fa. DTC konnte erstmalig die Messabweichung des VKS unter den Bedingungen realer Fahrmanöver bestimmt werden.
Das PC gestützte VKS basiert auf der Einzelbildauswertung einer digitalisierten Videoaufzeichnung einer Verkehrssituation. Grundlage der Abstandsmessung ist die Erfassung der beiden im Videobild abgebildeten Fahrzeugpositionen durch manuelles Anvisieren mit einer Messlinie. Mit Hilfe von auf der Fahrbahn angebrachten Markierungen (Pass- und Kontrollpunkte) und unter Verwendung einer individuellen Messstellendatei kann aus den Positionen der Messlinie der Fahrzeugabstand anhand eines mathematischen Verfahrens ermittelt werden. Die zur Geschwindigkeitsmessung benötigte Zeitinformation wird vom VKS-System automatisch anhand der ermittelten Zahl der Videovollbilder zwischen zwei Verkehrssituationen bei feststehendem Videobildtakt (40 ms) ermittelt.
Bei den Geschwindigkeitsmessgeräten erfolgen die Zulassungsprüfungen unter Verwendung hochgenauer PTB-Referenzanlagen durch Vergleichsmessungen im realen Straßenverkehr. Beim VKS hingegen wurde die Korrektheit der Abstandsmessung mit Hilfe von festen Referenzpunkten verifiziert, ein für Fachleute leicht nachvollziehbares Vorgehen. Es fehlte jedoch bislang für die breite Öffentlichkeit ein anschaulicher und leicht nachvollziehbarer Überallestest zu diesem Verfahren. Aus diesem Grund wurde die Messabweichung jetzt auch unter den Bedingungen realer Fahrmanöver zweier Versuchsfahrzeuge mit Abbrems- und Beschleunigungsphasen detailliert analysiert. Die verwendeten Versuchsfahrzeuge waren jeweils mit hochwertigen DGPS-Inertialsystemen der Fa. Oxford Technical Solutions Ltd. ausgestattet (siehe Bild 1), wodurch sich der als Referenz herangezogene Wert des Abstandes zwischen den beiden Fahrzeugen mit einer Messunsicherheit von 3 cm bestimmen ließ. Zusätzlich wurde die Ortsposition des Fz. Hintermanns relativ zum vorderen VKS-Passpunkt mit einer relativen Unsicherheit von 2 cm bestimmt. Hierdurch wurde die spätere Zeitsynchronisation der Referenzabstände (10 ms Messtakt) mit den vom VKS-System ermittelten Abstandsdaten ermöglicht.
Bild 1: Bestimmung des Referenzabstandes zwischen den verwendeten beiden Versuchsfahrzeugen (Relativposition) und des Abstandes zum vorderen VKS-Passpunkt (Absolutposition).
Der Vergleich mit der im Bild 2 dunkelblau dargestellten Referenzlinie zeigt, dass die bei Verwendung des VKS ermittelten Fahrzeugabstände im gesamten Messbereich (Fahrzeugposition bis zu 200 m vom vorderen Passpunkt entfernt) zu Gunsten des Betroffenen ausfallen. Da das VKS die manuell anvisierten Messlinien jeweils systematisch um ein Pixel vergrößert, ergeben sich für weiter entfernte Fahrzeugpositionen erwartungsgemäß größere Abweichungen als für den Nahbereich. Bild 3 zeigt eine Ausschnittsvergrößerung des in Bild 2 rot umrahmten Nahbereichs. Auch hier fallen die VKS-Abstände ausnahmslos stets zu Gunsten des Betroffenen aus. Die hellblaue Kurve zeigt den physikalischen Abstandswert, der sich aus den Abständen der Stoßstangen der beteiligten Fahrzeuge ergibt, d.h. unter Beachtung der Fahrzeugüberhänge.
Bild 2: Vergleich der vom VKS gelieferten Abstände zweier Fahrzeuge mit den von den eingesetzten DGPS-Inertialsystemen gelieferten Referenzdaten (Darstellung des gesamten VKS-Messbereichs).
Bild 3: Vergleich der vom VKS gelieferten Abstände zweier Fahrzeuge mit den von den eingesetzten DGPS-Inertialsystemen gelieferten Referenzdaten (Darstellung im VKS-Nahbereich).
Insgesamt konnten die mit einem sehr hohen messtechnischen Aufwand durchgeführten Vergleichsmessungen eindrucksvoll bestätigen, dass die VKS-Abstandswerte unter allen Umständen, auch bei Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren (z.B. statistische Schwankungen bei Mehrfachauswertungen), stets großzügig zu Gunsten des Betroffenen ausfallen.
Ansprechpartner:
Frank Märtens, FB 1.3, AG 1.31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nachricht aus der Abteilung 1
Geschwindigkeits- und Abstandsmessung von Kraftfahrzeugen an schwierigen Fahrbahnabschnitten
Bislang konnte eine videobasierte Geschwindigkeits-und Abstandsmessung von Kraftfahrzeugen nur an Fahrbahnabschnitten mit nahezu kurvenfreiem und flachem Verlauf durchgeführt werden. Jedoch sind es gerade Autobahnabschnitte mit engkurvigen, hügeligen und Querneigungs-Verläufen, an denen es zu verstärktem Unfallgeschehen kommt. Durch die Erweiterung der Bauartzulassung für das Verkehrs-Kontroll-System (VKS) der Fa. VIDIT können jetzt auch Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen an diesen häufig unfallträchtigen Streckenabschnitten durchgeführt werden.
den weiteren ausführlichen Bericht finden Sie auf der PTB Webseite
http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt1/nachrichten1/nachricht-aus-der-abteilung-1.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5218&tx_ttnews%5BbackPid%5D=3049&cHash=87fa12ba7130b99af22ba4e8525caabb
Für eine ganze Reihe von LKW´S kam es am 27.6. zu einem überraschendem ungeplanten Zwischenhalt.
Die Polizei Köln hatte ein Abstandsmessfahrzeug auf einer Autobahnbrücke platziert. Im Fahrzeug konnten
zwei Messbeamte den Tatbestand der Unterschreitung des Mindestanstandes bei ca. 140 LKW´s feststellen.
LKW´s aus dem Ausland wurden für dieses Vergehen sofort zur Kasse gebeten indem diese Abstandssünder
unmittelbar nach passieren der Messstelle einer LKW Kontrolle zugeführt wurden. Hier wurden die Fahrer
mit einem beweiskräftigen Tatprotokoll, dass über UMTS im Netz an die Anhaltestelle übermittelt wurde,
konfrontiert. Die Beamten konnten anhand von Bildmaterial und Messwerten die Betroffenen mit dem Verkehrs-
verstoß konfrontierten und über Abstandsregeln in Deutschland aufgeklären. Ein erfolgreicher Einsatz, so berichtet
die Polizei in Ihrer Pressemeldung.
Ein Bericht der ADAC Unfallforschung stellte im März 2011 deutlich heraus, dass die Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes die Hauptunfallursache bei
Auffahrunfällen durch Lastkraftwagen und Kleintransporter darstellen.http://www.adac.de/_mmm/pdf/Konstellationen_Auffahrunf%C3%A4lle_228KB_76230.pdf
Am 7.12.2011 wurde mit dem 3. Nachtrag zur 1. Neufassung zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 11.12.2001 VKS 3.0 mit der Zulassungsnummer 18.19/01.02
die Zulassung der Softwareversion VKS 3.1 3D erteilt. Hiermit ist es möglich , basierend auf eingemessenen 3D Koordinaten , Messungen an Fahrbahnabschnitten
durchzuführen, die Kuppen- und Wannenausrundungen oder Kurven mit Radien kleiner als 500 m aufweisen. Mit dieser Zulassung sind die bisherigen Restriktionen
hinsichtlich einer vorgegeben Topographie an der Messstellen aufgehoben. Hiermit erweitert sich der Einsatzbereich des Verkehrskontrolsystems VKS 3.0 auf das
gesamte Autobahn und- Schnellstraßennetz in Deutschland. Ab 2012 werden die ersten Bundesländer die neuste Software einsetzen. Ein ausführlicher Bericht
über die Einsatzbandbreite von VKS 3D werden wir in Kürze veröffentlichen.
Herr Dr. Frank Märtens von der Fachbereich 1.3 Geschwindigkeitsmessgeräte der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) berichtet in einem Beitrag, auf der PTB Webseite, ausführlich über die neuen Möglichkeiten des Abstands- und Geschwindigkeitmessgerätes VKS 3.0 -Version 3.1-. Dieses, am 16.10.2008 von der PTB zugelassene System, kann neben den Messungen von Abstands- und Geschwindigkeitsübertretungen, auch die zertifizierte Messung von Geschwindigkeitsdifferenzdelikten (Elefantenrennen) und deren Beweisführung durchführen.
Näheres hierzu finden Sie unter dem Link:
http://www.ptb.de/de/org/1/nachrichten1/2009/gesellschaft/geschwindigkeit.htm